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1. |
Der Mieter bestätigt hiermit das Objekt im einwandfreien Zustand, ohne Mängel oder Beschädigungen mit Ausnahme üblicher Abnutzungserscheinungen, diese im Bereich der Malerarbeiten, übernommen zu haben.
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2. |
Eine fotografische Inventarliste wurde übergeben. Der Mieter hat sich davon überzeugt, dass die aufgeführten Gegenstände im Haus sind.
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3. |
Der Mieter hat eine private Haftpflichtversicherung und würde dieser einen von ihm zu verantwortenden Schaden bzw. Diebstahl melden und für eine umgehende
Regulierung Sorge tragen.
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4. |
Der Vermieter verpflichtet sich das Haus besenrein, in einwandfreien Zustand mit
einfacher Deko zu übergeben und sorgt auch für die Endreinigung nach der
Veranstaltung.
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5. |
Die Schlüsselübergabe erfolgt 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung; die Rückgabe 20 Stunden später, im Regelfall um 16 Uhr und um 12 Uhr.
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6. |
Der Mieter weiß, dass er das Haus für max. 60 Gäste nutzen kann und sofern eine
Gartennutzung vorgesehen ist, er dort weitere max. 80 Gäste bewirten kann.
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7. |
Der Mieter hat das Recht von diesem Vertrag
innerhalb von 14 Tagen zurück zu treten.
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8. |
Andernfalls verpflichtet sich der Mieter einen jeweils hälftigen Betrag ohne Abzug
innerhalb 14 Tagen nach der verbindlichen Reservierung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Dieser Betrag wird im Falle einer Stornierung durch den Mieter nicht
erstattet. Die zweite Hälfte des Rechnungsbetrages ist so rechtzeitig anzuweisen, dass der Betrag dem Konto des Vermieters 3 Werktage vor der Veranstaltung
gutgeschrieben ist.
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9. |
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; es gelten die Vereinbarungen und
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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10. |
Änderungen bedürfen der Schriftform.
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